Selbstbestimmte Pflege zu Hause kann durch verschiedene Modelle realisiert werden. Eine Option besteht darin, dass Pflegebedürftige von Angehörigen versorgt werden, ohne die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Die familiäre Fürsorge durch Ehepartner, Kinder oder Enkel mag ein vertrautes Umfeld bieten, doch sind Angehörige oft Laien in der Pflege. Um dennoch eine qualitativ hochwertige häusliche Pflege zu gewährleisten, steht die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (auch als „Beratungsbesuch“ oder „Beratungseinsatz“ bekannt) zur Verfügung. Diese bietet praktische und fachliche Unterstützung für Pflegepersonen, um den Pflegealltag zu erleichtern. Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen.
Wie häufig sollte eine Pflegeberatung Stattfinden?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Die Häufigkeit der Beratung hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrade 2 und 3 erfordern eine halbjährliche Beratung.
- Pflegegrade 4 und 5 erfordern eine vierteljährliche Beratung.
Versäumte Termine können zu Leistungskürzungen oder Streichungen führen. Damit dies nicht passiert, informiert die Pflegekasse Sie schriftlich über die Verpflichtung zur Pflegeberatung. Sie haben die Möglichkeit, einen qualifizierten Berater für den Beratungsbesuch selbst auszuwählen. Der „Theresia – Pflege und Service“ steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Die Kosten für den Beratungsbesuch werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Ebenso besteht Anspruch auf regelmäßige Beratung bei Kombinationspflege (Pflegegeld und Pflegesachleistungen).
Was wird bei einer Pflegeberatung gemacht?
Ein Beratungseinsatz dauert etwa 25 bis 45 Minuten und findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Dabei erfolgt eine allgemeine Einschätzung der Pflege- und Betreuungssituation, und es werden Maßnahmen empfohlen, um die häusliche Versorgung zu verbessern. Dazu gehören:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades.
- Inanspruchnahme weiterer Pflegeleistungen in Geld- und Sachform.
- Vorstellung verschiedener Betreuungs- und Entlastungsangebote.
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag (z.B. Hebe- und Lagerungstechniken).
- Aufklärung über Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI.
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln.
Die Pflegeberatung bietet auch die Möglichkeit, offene Fragen und Herausforderungen im Pflegealltag zu besprechen. Der „Theresia – Pflege und Service“ unterstützt Sie dabei gerne.
Achtung Verwechslungsgefahr: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Neben der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI gibt es auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Beide Leistungen werden oft als „Pflegeberatung“ bezeichnet, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dient der erstmaligen Organisation der Pflege und findet nur am Anfang der Pflege einmalig statt. Dabei erhalten Pflegebedürftige Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen, einschließlich der Ausarbeitung eines individuellen Versorgungsplans.
Der „Theresia – Pflege und Service“: Ihre kostenlose Unterstützung
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI vom „Theresia – Pflege und Service“ haben das Ziel, die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern und Pflegepersonen kompetent zu unterstützen. Wir sind jederzeit kostenlos für Sie da, um Sie zu beraten und gemeinsam Ihre individuelle Situation anzusehen. Wenn der nächste Beratungsbesuch ansteht oder Sie Fragen zur Pflege haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.